Der Verein wurde 1973 von der Oberfinanzdirektion München als Lohnsteuerhilfeverein anerkannt. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen. Sinn, Zweck und Aufgabe ist, seinen Mitgliedern Beratung und Hilfe in Angelegenheiten ihrer Lohn- und Einkommensteuer gemäß §4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG) zu gewähren, sie im Umgang mit den Finanzbehörden und Finanzgerichten zu unterstützen und zu vertreten.

Unser oberstes Ziel ist es, durch das Bestehen von Beratungsstellen für Arbeitnehmer kompetente Ansprechpartner zu schaffen, die fachlich hochqualifizierte Beratung zu einem angemessenen Mitgliedsbeitrag leisten.

Die Mitarbeiter der Lohnsteuerberatung Süddeutschland e.V. sind Spezialisten im Bereich der Einkommensteuer.

Die Hilfeleistung in Lohnsteuersachen wird nur von Personen ausgeübt, die einer Beratungsstelle angehören. Der Leiter der Beratungsstelle ist mindestens 3 Jahre auf dem Gebiet des Lohnsteuerwesens hauptberuflich tätig gewesen. Die Hilfeleistung in Lohnsteuersachen wird sachgemäß, gewissenhaft und verschwiegen ausgeübt.

 

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Lohnsteuerberatung Süddeutschland e.V. Lohnsteuerhilfeverein
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