1. Beratung in allen steuerlichen Angelegenheiten für Arbeitnehmer

  • bei ausschließlich Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
     
  • Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung
     
  • Einnahmen aus anderen Einkunftsarten bis jährlich 13.000,- Euro bei Alleinstehenden und 26 000,- Euro für zusammenveranlagte Ehegatten (z.B. Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung )

2. Erstellung der Einkommensteuererklärung bzw. des Lohnsteuerjahresausgleiches

3. Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung

4. Vorausberechnung des Erstattungs- bzw. des Nachzahlungsbetrages

5. Beratung und Antrag zur Förderung des Wohneigentums

6. Hilfe in Kindergeldangelegenheiten

7. Beratung zur Wahl der Steuerklassen

8. Prüfung der Steuerbescheide

9. Einsprüche beim Finanzamt und Klagen vor dem Finanzgericht

10. Beratung vor Ort. Auf Wunsch kommen wir zu Ihnen nach Hause

 

...alle Leistungen sind mit dem
gezahlten Jahresbeitrag abgegolten

 

Unsere Leistungen
Lohnsteuerberatung Süddeutschland e.V. Lohnsteuerhilfeverein
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